Mit 1. September 2023 haben sich durch eine Novellierung der Tiroler Bauordnung Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ergeben.
Gemäß § 44 Abs. 8 Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022) ist die Fertigstellung von anzeige- und bewilligungsfreien Photovoltaikanlagen der Baubehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Das Formular steht unter www.anras.at/Buergerservice/Formulare zum Download bereit.